Wir wollen heiraten
Noch einmal vor den Traualtar: Was aber bedeutet das für Erbe, Witwen- bzw. Witwerpension und Unterhalt? Dr. Markus Kaspar, öffentlicher Notar, gibt Auskunft.
Das Ehepaar Fischer hat vor zwei Jahren den Bund fürs Leben geschlossen.
Leben & Freude: Verliert man durch eine neue Heirat den Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerpension?
Markus Kaspar: Bei einer Wiederverehelichung erlischt die Witwen- bzw. Witwerpension sofort. In der Regel bekommt man aber eine Abfindung.
Verstirbt die neue Ehegattin bzw. der neue Ehegatte ebenfalls, kommt es darauf an, wie lang man verheiratet war. Berücksichtigt wird auch der Altersunterschied. Ist dieser beispielsweise bis zu 20 Jahre, beträgt die erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerpension drei Jahre. Bei mehr als 25 Jahren Altersunterschied sind es zehn Jahre.
Wie ist es mit dem Unterhalt?
Unterhaltsansprüche aus Vorehen erlöschen bei einer Wiederverehelichung.
Müssen Kinder bei einer erneuten Heirat der Eltern um ihr Erbe fürchten?
Sobald man heiratet, ist die Ehegattin bzw. der Ehegatte erb- und pflichtteil-erbberechtigt. Pflichtteil heißt, dass ein gewisser Teil des Erbes der Ehegattin bzw. dem Ehegatten auf alle Fälle zusteht. Er ist die Hälfte dessen, was er bzw. sie laut gesetzlicher Erbfolge erhalten würde. Das heißt: Auch wenn im Testament verfügt wird, dass alles die Kinder bekommen sollen, erhält die neue Ehegattin bzw. der neue Ehegatte einen Pflichtteil.
Gibt es kein Testament, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge: Die Ehegattin bzw. der Ehegatte erhält ein Drittel des Nachlasses. Angenommen, der Verstorbene hinterlässt eine Ehegattin und zwei Kinder: Dann erhält die Ehegattin ein Drittel, die Kinder zwei Drittel – also jedes Kind ein Drittel.
Die Ehepartner oder einer von beiden können aber vorweg auf das Erbe – und auch auf den Pflichtteilanspruch – verzichten. Dafür ist ein Notariatsakt nötig.
Raten Sie zu einem Ehevertrag?
Ein Ehevertrag regelt die Folgen einer Eheschließung. Oft werden derartige Verträge geschlossen, um Regelungen für den Fall einer allfälligen Scheidung zu treffen. Diese Verträge dienen der Beweisvorsorge und sind für eine spätere Vermögensaufteilung sinnvoll.
Ein Ehevertrag macht also dann Sinn, wenn man die Scheidungsfolgen regeln will und Vermögen da ist. Dadurch lassen sich klare Verhältnisse schaffen und festhalten, wem was gehört und wer im Fall einer Scheidung was behält.
Wo können sich Leute, die heiraten möchten, beraten lassen? Mit wie viel Kosten muss man dabei rechnen?
Informationen gibt es bei jedem Notariat. Die erste Rechtsberatung, die rund eine Viertelstunde dauert, ist kostenlos.